In der Satzung werden die Ziele der Freunde des Horst-Salzmann-Zentrums genannt. Sie sind verbindlich für die Handlungen des Vereins.
Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wohlfahrtspflege und der Bildung einschließlich der Berufsbildung, insbesondere von Einrichtungen des Horst-Salzmann-Zentrum (HSZ) der Münchner Arbeiterwohlfahrt im medizinischen, pflegerischen, pädagogischen und personellen Bereich. Hierbei sollen Maßnahmen, bei denen eine Förderung durch öffentliche Mittel, eine Finanzierung durch Benutzerentgelte oder sonstige Einnahmen des Zentrums nicht oder nicht ausreichend erfolgt oder erfolgen kann, besondere Berücksichtigung finden.
Dieser Zweck soll erreicht werden durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an die Arbeiterwohlfahrt, KV München-Stadt e.V. für das »Horst-Salzmann-Zentrum« in München Neuperlach, wie z.B. durch:
- direkte beziehungsweise indirekte Zuwendung an das HSZ aus Mitteln des Vereins,
- Vergabe von Stipendien und Fördermittel zur Aus- und Weiterbildung des Personals,
- Förderung und Unterstützung von Bewohnern und Nutzern.
Eine Unterstützung kommerzieller Zwecke ist ausgeschlossen. Darüber hinaus führt der Verein Informationsveranstaltungen durch, die sich mit Problemen der Kinder, der Jugendlichen, der Erwachsenen und der älteren Generation beschäftigen.
Art und Höhe der jeweiligen Förderung ergeben sich aus der Förderbedürftigkeit und der Förderungswürdigkeit. Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet der Vorstand, gegebenenfalls auf Vorschlag des Beirates. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Fördermitteln besteht nicht.
Die einmalige Förderung begründet keine Ansprüche auf künftige Förderung.
Der Förderverein FFHSZ schließt sich als korporatives Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband München-Stadt e.V. an.
(aus § 2 der Satzung)